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atopischem Ekzem (atopische Dermatitis, Neurodermitis)

Bei Säuglingen und Kleinkindern kann der Milchschorf die erste Form des atopischen Ekzems sein, das früher Neurodermitis genannt wurde. Im Säuglingsalter, normalerweise im Alter von drei bis sechs Monaten, sind oft die Wangen und der Kopf betroffen. Die entzündete, stark juckende Haut schuppt sich an bestimmten Stellen, verkrustet schliesslich und verheilt – doch häufig meldet sich die Hautkrankheit später andernorts wieder. Ein atopisches Ekzem kann aber auch bei älteren Kindern und Erwachsenen auftreten, nicht selten parallel zu allergischen Krankheiten wie Heuschnupfen, Asthma, Nahrungsmittelallergien oder Kontaktdermatitis (z.B. bei Waschmittel). Wodurch das heftig juckende Ekzem ausgelöst wird, ist nur teilweise bekannt. Eine vermehrte Durchlässigkeit des Hautgewebes scheint eine Ursache zu sein. Eine wesentliche Rolle spielen Faktoren wie Vererbung, eine trockene Haut, Infektionen oder Belastungssituationen.

Wenn Sie bei Ihrem Kind oder bei sich selbst ein Ekzem feststellen, wenden Sie sich an das Immunologie-Zentrum Zürich. Wir nehmen uns Zeit, um die Beschwerden zuzuordnen, wir besprechen die diagnostischen Ergebnisse im Team und finden mit Ihnen die Therapieform, welche auf Sie oder Ihr Kind abgestimmt ist.

 

Mögliche Symptome:

  • Andauernder, heftiger Juckreiz

  • Rote, schuppende, manchmal auch nässende Ekzeme (Ausschläge)

  • Trockene, schuppende Haut

  • Schubweises Vorkommen mit Phasen der Besserung und Verschlechterung

  • Säuglinge und Kleinkinder: Die schuppenden, nässenden und schliesslich verkrusteten Hautflächen können zwar an einem Ort verschwinden, dafür aber an einer anderen Körperstelle wieder auftreten.

  • Betroffene Stellen bei Schulkindern und Erwachsenen: in den Ellbogen- und Kniebeugen, an Gesicht, Hals und Handgelenken

  • Wiederkehrendes Ekzem an Augenlidern, Lippen oder Brustwarzen, v.a. im Kindesalter

Unsere Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag

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Freitag

08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr


Im Verhinderungsfall bitten wir, vereinbarte Konsultationen 24 Stunden vorher abzusagen. Für unentschuldigt versäumte Konsultations- oder Behandlungstermine sehen wir uns leider gezwungen einen Unkostenbeitrag zwischen Fr. 50.- bis 80.- zu verrechnen.

 

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Wenn Ihr Anruf nicht sofort entgegen genommen wird, betreut das ganze Team Patienten, die in der Praxis sind. In diesem Fall bitten wir Sie es später noch einmal zu versuchen.